30. September 2024
Performance (YTD) 6.7%
Deckungsgrad 122.6%

Wohneigentumsförderung (WEF) und Verpfändung

Allen unseren Versicherten welche noch keine Rente beziehen ist es gemäss Gesetz über die berufliche Vorsorge erlaubt, selbstbewohntes Wohneigentum mit einem bestimmten Teil ihrer Vorsorgegelder zweckgebunden zu finanzieren.

Diese Finanzierung kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:

  • Den Vorbezug wählt, wer einen Teil des Kaufpreises oder der Schuld bezahlen möchte.
  • Die Verpfändung wählt, wer dem Gläubiger eine zusätzliche Sicherheit bieten möchte bzw. muss.

Interessenten für Wohneigentumsförderung melden sich bitte bei der Kundenbetreuung, Tel. +41 43 210 18 14.

Formular und weiterführende Informationen